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Wie lange muss ich meinen Arbeitgeber über eine Krankheit informieren?

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, Ihre Krankheit melden, idealerweise zu Beginn des Arbeitstages oder unmittelbar nach Arbeitsbeginn.

Nach § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Krankmeldung so früh wie möglich, in der Regel vor Arbeitsbeginn, übermitteln müssen. Sollte die Krankheit länger als drei Kalendertage andauern, muss spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Ein Beispiel: Erkranken Sie an einem Montag und bleiben bis Mittwoch arbeitsunfähig, benötigen Sie ab Donnerstag eine Bescheinigung. Beachten Sie, dass Ihr Arbeitgeber im Arbeitsvertrag oder durch Regelungen in einem Tarifvertrag auch strengere Fristen festlegen kann.

Zu beachten sind auch die neuen Regelungen hinsichtlich der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Unterstützung durch unsere Kanzlei bei Krankmeldungen

Wir beraten Arbeitnehmer bei Fragen zur richtigen Krankmeldung und den damit verbundenen gesetzlichen Fristen. Unser Leistungsspektrum:

  1. Prüfung bestehender Arbeitsverträge oder Tarifvereinbarungen auf strengere Meldepflichten.
  2. Beratung bei arbeitsrechtlichen Konflikten, z. B. Abmahnungen oder Kündigungen aufgrund vermeintlich verspäteter Krankmeldungen.
  3. Kommunikation mit Arbeitgebern zur Klärung von Missverständnissen oder Einfriedung von Streitigkeiten im Rahmen der Meldefristen.

Unsere erfahrenen Rechtsexperten sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und begleiten Sie auch, falls ein gerichtlicher Streitverfahren nötig wird.

Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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