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Wie lange muss ich Unterhalt zahlen?

Unterhalt wird grundsätzlich so lange gezahlt, wie eine gesetzliche Verpflichtung besteht – bei Kindesunterhalt meist bis zum Abschluss der ersten Ausbildung, bei Ehegattenunterhalt abhängig von Bedürftigkeit und Eigenverantwortung.
Die Dauer der Unterhaltszahlung hängt vom jeweiligen Unterhaltstatbestand ab. Beim Kindesunterhalt endet die Verpflichtung in der Regel mit dem Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung – also z. B. nach Studium oder Berufsausbildung. Ein 19-jähriges Kind, das nach dem Abitur ein Studium beginnt, hat bis zum Studienabschluss Anspruch auf Unterhalt. Wechselt es z. B. nach zwei Jahren zu einem fachverwandten Studiengang, bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen. Unterbrechungen oder ein Fachrichtungswechsel ohne sachlichen Grund können den Anspruch beenden.

Beim Ehegattenunterhalt ist die Dauer individuell und richtet sich nach Bedürftigkeit, Ehe-Dauer und möglicher Eigenverantwortung. Nach einer Scheidung kann z. B. ein nicht berufstätiger Ehepartner mit drei kleinen Kindern weiterhin Unterhalt erhalten, solange er wegen Betreuung nicht arbeiten kann. Lässt sich die Berufstätigkeit zumutbar wieder aufnehmen, endet oder reduziert sich der Unterhalt. Auch bei langen Ehen kann ein sogenannter nachehelicher Unterhalt auf unbestimmte Zeit in Betracht kommen.

Unsere Unterstützung bei Unterhaltsfragen

Unsere Kanzlei berät umfassend zu Unterhaltspflichten und -ansprüchen und begleitet Sie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.

  • Prüfung der Unterhaltspflicht: Wir klären, ob und wie lange Unterhalt zu zahlen ist – differenziert nach Kindes-, Trennungs- oder nachehelichem Unterhalt.
  • Berechnung: Detaillierte Berechnung des angemessenen Unterhalts unter Berücksichtigung von Einkommen, Bedarf und Düsseldorfer Tabelle.
  • Verände­rungen prüfen: Wir helfen, Ansprüche bei veränderten Lebensumständen (z. B. Jobverlust oder Heirat) anzupassen.
  • Vertretung vor Gericht: Durchsetzung oder Abwehr unberechtigter Forderungen im Unterhaltsverfahren.

Setzen Sie auf erfahrene Experten im Familienrecht, um Unterhaltsfragen rechtsicher zu regeln.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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