Wie lange muss man getrennt leben vor der Scheidung?
Mindestens ein Jahr, wenn beide die Scheidung wollen. Drei Jahre, wenn ein Ehepartner sie verweigert.
Nach § 1566 BGB ist in Deutschland ein Trennungsjahr Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung. Das Paar muss mindestens ein Jahr getrennt leben. Die eheliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn beide Ehegatten innerhalb der Ehewohnung getrennt leben (§ 1567 BGB). Ein Härtefall kann eine frühere Scheidung ermöglichen, wird aber selten anerkannt. Verweigert ein Ehepartner die Scheidung, verlängert sich die Trennungsdauer auf drei Jahre – ab dann wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist (§ 1566 Abs. 2 BGB). Fallbeispiel: Anna und Thomas trennen sich im März 2023. Sie leben ab diesem Zeitpunkt räumlich und wirtschaftlich getrennt, kommunizieren nur zum Zweck der Kindererziehung. Im März 2024 reichen sie die Scheidung gemeinsam ein – da das Trennungsjahr eingehalten wurde und beide zustimmen, kann die Scheidung schnell erfolgen. Hätte Thomas die Scheidung verweigert, müsste Anna bis März 2026 warten, ehe sie einen einseitigen Scheidungsantrag stellen könnte.
Wie wir Sie im Trennungs- und Scheidungsprozess unterstützen
Unsere Kanzlei berät und begleitet Sie umfassend bei Trennung und Scheidung – mit klarem Fokus auf eine rechtssichere und effiziente Umsetzung Ihrer Interessen.
- Klären des Trennungsbeginns: Wir helfen bei der rechtssicheren Dokumentation des Trennungsjahrs.
- Beratung bei einvernehmlicher oder streitiger Scheidung: Wir zeigen Ihnen, welche Form der Scheidung für Sie geeignet ist.
- Vertretung im Scheidungsverfahren: Wir übernehmen die Antragstellung und vertreten Sie vor dem Familiengericht.
- Regelung von Folgesachen: Wir begleiten Sie bei Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich und Wohnungszuweisung.
Mit unserer Erfahrung im Familienrecht sichern wir Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen – strukturiert, vorausschauend und empathisch.
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