Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit mein Gehalt weiter?

Der Arbeitgeber zahlt bis zu 6 Wochen den sogenannten Entgeltfortzahlungsanspruch, sofern die Krankheit unverschuldet ist und das Arbeitsverhältnis länger als 4 Wochen besteht.
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit ist der Arbeitgeber verpflichtet, gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bis zu 6 Wochen das Gehalt weiterzuzahlen. Voraussetzung ist, dass die Krankheit nicht selbst verschuldet wurde und das Arbeitsverhältnis bereits länger als 4 Wochen besteht. Nach Ablauf der 6 Wochen endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt bei weiter anhaltender Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist seit einem Jahr in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und erleidet einen Arbeitsunfall. Ab dem ersten Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit zahlt der Arbeitgeber für maximal 6 Wochen das Gehalt in voller Höhe. Ab der siebten Woche übernimmt die Krankenkasse mit geringeren Leistungen. Tritt während der 6-Wochen-Frist eine neue, unabhängige Erkrankung auf, beginnt der Anspruch nicht erneut. Höhere Gewalt oder grobes eigenes Verschulden (z. B. eine Verletzung bei Schlägereien) können den Anspruch auf Entgeltfortzahlung mindern oder ausschließen.

Unsere Leistungen bei Fragen zur Entgeltfortzahlung

  • Prüfung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung bei längerer Krankheit und Klärung der Voraussetzungen laut § 3 EFZG.
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber, falls die Entgeltfortzahlung verweigert wird.
  • Beratung zu Krankengeldansprüchen und zur Schnittstelle zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse.
  • Begutachtung von Fällen mit Mehrfacherkrankungen zur Berechnung der Zahlungsfristen.
  • Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen im Zusammenhang mit krankheitsbedingter Abwesenheit.

Unsere Kanzlei steht Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen zur Seite, um rechtliche Klarheit und eine schnelle Lösung der Fälle zu gewährleisten. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, um individuelle Schritte zu besprechen.

Stand: 09.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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