Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Wie laut darf der Auspuff bei einem getunten Auto sein?

Der Geräuschpegel eines Fahrzeugs ist in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) festgelegt. Für getunete Fahrzeuge gilt: Veränderungen der Auspuffanlage, die den eingetragenen Lärmwert überschreiten, führen in der Regel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO). 

Der zulässige Geräuschpegel eines Fahrzeugs ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt. Dieser Wert ist verbindlich und darf grundsätzlich durch Tuningmaßnahmen nicht überschritten werden. Fallbeispiel: Ein Fahrzeughalter baut einen Sportauspuff ein, der das Fahrzeug von ursprünglich 74 dB(A) auf 85 dB(A) anhebt. Ohne eine offizielle Eintragung in die Fahrzeugpapiere erlischt damit die Betriebserlaubnis nach §19 StVZO. Das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Bei einer Polizeikontrolle drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Zusätzlich kann der Kfz-Versicherungsschutz entfallen – mit gravierenden Haftungsfolgen bei einem Unfall. Wichtig: Auch sogenannte "Sound-Aktuatoren" oder Klappenauspuffanlagen unterliegen diesen Vorschriften. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor dem Einbau prüfen, ob das gewählte Produkt eine gültige ABE besitzt und diese Änderung eintragen lassen.

Unterstützung durch Anwaltskanzlei LUTZ Rechtsanwälte bei Auspuff-Tuning & Fahrzeugrecht

Wurde Ihnen nach einer Kontrolle ein Bußgeldbescheid ausgestellt oder die Betriebserlaubnis wegen einer nicht eingetragenen Auspuffanlage erloschen? Die Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte unterstützt Sie gezielt in folgenden Bereichen:

  • Prüfung von Bußgeldbescheiden auf Rechtmäßigkeit und Anfechtungsmöglichkeiten
  • Abwehr von Fahrverboten und Reduzierung von Sanktionen
  • Beratung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 StVZO und den rechtlichen Folgen
  • Klärung von Versicherungsfragen bei Unfällen mit nicht zugelassenen Fahrzeugmodifikationen
  • Begleitung bei TÜV-Eintragungsstreitigkeiten und Widerspruchsverfahren

Mit fundiertem Fachwissen im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht sorgt die Kanzlei dafür, dass Ihre Rechte konsequent vertreten werden – von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

Stand: 23.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

Für Sie von Nutzen

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.