Wie laut darf der Auspuff bei einem getunten Auto sein?
Der Geräuschpegel eines Fahrzeugs ist in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) festgelegt. Für getunete Fahrzeuge gilt: Veränderungen der Auspuffanlage, die den eingetragenen Lärmwert überschreiten, führen in der Regel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO).
Der zulässige Geräuschpegel eines Fahrzeugs ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt. Dieser Wert ist verbindlich und darf grundsätzlich durch Tuningmaßnahmen nicht überschritten werden. Fallbeispiel: Ein Fahrzeughalter baut einen Sportauspuff ein, der das Fahrzeug von ursprünglich 74 dB(A) auf 85 dB(A) anhebt. Ohne eine offizielle Eintragung in die Fahrzeugpapiere erlischt damit die Betriebserlaubnis nach §19 StVZO. Das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Bei einer Polizeikontrolle drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Zusätzlich kann der Kfz-Versicherungsschutz entfallen – mit gravierenden Haftungsfolgen bei einem Unfall. Wichtig: Auch sogenannte "Sound-Aktuatoren" oder Klappenauspuffanlagen unterliegen diesen Vorschriften. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor dem Einbau prüfen, ob das gewählte Produkt eine gültige ABE besitzt und diese Änderung eintragen lassen.
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