Wie schlägt man eine Erbschaft aus?

Die Erbschaft wird durch eine formelle Ausschlagung erklärt; die Erklärung muss fristgerecht gegenüber dem Nachlassgericht oder einem Notar erfolgen. Versäumen Sie die Frist, gilt die Erbschaft als angenommen. Die Ausschlagung ist in der Regel endgültig.
Zur Ausschlagung sind drei Schritte entscheidend: Feststellen, ob Sie Erbe sind; fristgerechte Abgabe einer eindeutigen Erklärung und Zustellung an eine zuständige Stelle; Beachtung der rechtlichen Folgen. Die Erklärung muss unmissverständlich die Ausschlagung des gesamten Nachlasses betreffen; Teil- oder bedingte Ausschlagungen sind nicht möglich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, ab dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung Kenntnis erlangen; für im Ausland lebende Erben gelten abweichende, längere Fristen. Nach Wirksamwerden der Ausschlagung gelten Sie als vorverstorben, wodurch sich die Erbfolge verändert und Sie nicht für Nachlassverbindlichkeiten haften. Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich, dann ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Praktischer Hinweis: Prüfen Sie Konten und Verträge sofort, vermeiden Sie Einzelverfügungen, und dokumentieren Sie den Kenntniszeitpunkt des Erbfalls. Beispiel: Frau K. erfährt vom Tod ihres Bruders, entdeckt ungeklärte Kreditforderungen und beauftragt einen Anwalt; dieser legt dem Gericht innerhalb der Frist eine rechtswirksame Ausschlagungserklärung vor, womit Frau K. von Nachlassverbindlichkeiten ausgeschlossen wird und die Erbfolge auf den nächsten Berechtigten übergeht. Bei Unsicherheiten wegen Fristberechnung, internationalen Bezügen oder Schulden prüfen wir die beste Vorgehensweise.

Leistungen der Kanzlei

  • Prüfung der Erbenstellung und Fristberechnung
  • Formulierung und fristgerechte Einreichung der Ausschlagungserklärung beim Nachlassgericht oder Notar
  • Vertretung und Einreichung durch Vollmacht (auch bei im Ausland lebenden Mandanten)
  • Risikoanalyse zu Nachlassverbindlichkeiten und Beratung zu Alternativen
  • Kommunikation mit Banken, Gläubigern und Behörden
  • Streitbeilegung bei Anfechtungen oder Unklarheiten zur Wirkung der Ausschlagung

Wir handeln schnell, berechnen Fristen exakt und übernehmen die gesamte Korrespondenz, damit Ihre Ausschlagung rechtswirksam und ohne Haftungsfolgen durchgeführt wird.

Stand: 25.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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