Wie schlägt man eine Erbschaft aus?
Leistungen der Kanzlei
- Prüfung der Erbenstellung und Fristberechnung
- Formulierung und fristgerechte Einreichung der Ausschlagungserklärung beim Nachlassgericht oder Notar
- Vertretung und Einreichung durch Vollmacht (auch bei im Ausland lebenden Mandanten)
- Risikoanalyse zu Nachlassverbindlichkeiten und Beratung zu Alternativen
- Kommunikation mit Banken, Gläubigern und Behörden
- Streitbeilegung bei Anfechtungen oder Unklarheiten zur Wirkung der Ausschlagung
Wir handeln schnell, berechnen Fristen exakt und übernehmen die gesamte Korrespondenz, damit Ihre Ausschlagung rechtswirksam und ohne Haftungsfolgen durchgeführt wird.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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