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Wie sichert man sich gegen Währungsschwankungen bei Lizenzen ab?

Vereinbaren Sie im Lizenzvertrag eine Vertragswährung und Wertsicherung (Index- oder Kursklausel) sowie klare Anpassungsmechanismen. Ergänzend reduzieren Zahlungsmodalitäten (kürzere Abrechnungsperioden, Netting, Caps/Floors) das Risiko. Bei größeren Volumina: Finanzhedging (Forward/Option) und vertragliche Abstimmung der Fälligkeiten mit dem Hedge.

Währungsschwankungen werden in internationalen Lizenzverträgen primär über Vertragswährung und eine präzise Preis-/Royalty-Mechanik gesteuert. Bewährt sind: (1) Festlegung einer Referenzwährung (z. B. EUR) und Zahlung nur in dieser Währung; (2) Kursklauseln, die bei Abrechnung in lokaler Währung den Umrechnungskurs eindeutig definieren (Quelle, Zeitpunkt, Durchschnittskurs) sowie Caps/Floors zur Begrenzung extremer Ausschläge; (3) Wertsicherung über CPI/PPP-Index oder Schwellenwertklauseln; (4) kürzere Abrechnungsintervalle und Vorauszahlungen, um Exposure-Zeiträume zu verkürzen; (5) optionales Hedging (Termingeschäft/Option) mit vertraglicher Pflicht zur Mitwirkung an korrekten Forecasts. Fallbeispiel: Ein deutscher Software-Lizenzgeber fakturiert jährliche Mindestlizenz und Nutzungsroyalties an einen US-Partner. Der Vertrag sieht Zahlungen in USD vor; der EUR wertet um 12% auf, die EUR-Einnahmen sinken erheblich. Lösung: Umstellung auf EUR als Vertragswährung oder Einführung einer Kursklausel mit 30-Tage-Durchschnittskurs der EZB am Quartalsende.

Leistungen der Kanzlei bei Währungsrisiken in Lizenzverträgen

  • Entwurf und Verhandlung von Vertragswährungs-, Kurs- und Wertsicherungsklauseln (Referenzkurs, Quelle, Stichtag, Durchschnittsbildung, Caps/Floors, Schwellenwerte).
  • Strukturierung der Zahlungs- und Abrechnungsprozesse (Quartals-/Monatsabrechnung, Vorauszahlungen, Netting, Audit-Rechte) zur Reduktion des Exposure.
  • Prüfung von Rechtswirksamkeit und Grenzen von Index-/Währungsklauseln (AGB-Kontrolle, Transparenz, Anpassungsrecht, Gerichts- und Schiedsstand).
  • Risikomatrix und Vertrags-Fallbacks bei Marktstörungen (fehlender Referenzkurs, Kapitalverkehrskontrollen, Umstellungsmechanismen, Hardship/Force-Majeure-Abgrenzung).
  • Schnittstelle zu Treasury/Steuerberatung: rechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit bei Hedging (Forecast-Pflichten, Mitwirkung, Umgang mit Nachberechnungen).
  • Durchsetzung von Ansprüchen: Nachforderungen, Anpassungen, Streitbeilegung und Beweissicherung bei fehlerhaften Umrechnungen oder Reporting.
Stand: 29.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

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  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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