Namenspapiere werden auf eine bestimmte Person ausgestellt und nur durch schriftliche Abtretung übertragen. Orderpapiere lauten auf eine bestimmte Person oder deren Order und können durch Indossament übertragen werden.
Namenspapiere sind Wertpapiere, die auf den Namen des Berechtigten ausgestellt sind; eine Übertragung ist nur durch schriftliche Abtretung (Zession) möglich, was meist einen formlosen Vertrag und die Übergabe des Papiers erfordert. Ein Beispiel: Ein Unternehmen hält ein Namensschuldverschreibungs-Zertifikat. Es verkauft dieses an einen Dritten, was erst nach schriftlicher Abtretung und Benachrichtigung des Schuldners rechtswirksam ist. Orderpapiere hingegen lauten oft auf eine bestimmte Person oder deren Order. Die Übertragung erfolgt per Indossament (schriftlicher Vermerk auf dem Papier), was eine einfache und schnelle Übertragung durch bloße Übergabe ermöglicht, ähnlich wie bei einem Scheck oder Wechsel. Das erhöht deren Umlauffähigkeit und Akzeptanz insbesondere im Handelsverkehr. Bei Streitigkeiten wegen der Übertragbarkeit oder der rechtmäßigen Inhaberschaft sind spezialisierte Kenntnisse der jeweiligen Formvorschriften und Rechtsfolgen erforderlich. Die unterschiedlichen Übertragungsmodalitäten haben erhebliche haftungs- und sicherheitsrechtliche Konsequenzen für alle Beteiligten.
Unsere Leistungen rund um Namens- und Orderpapiere
- Prüfung und Gestaltung von Verträgen zur Übertragung und Besicherung von Namens- und Orderpapieren
- Rechtsberatung im Streitfall über die Berechtigung und laufende Rechte sowie Pflichten aus Wertpapieren
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Auseinandersetzungen mit Schuldnern, Gläubigern oder indossierten Parteien
- Risikobewertung und Absicherung bei Geschäften mit Wertpapieren im Bank- und Kapitalmarktrecht
Wir nutzen unsere langjährige Erfahrung im Bankrecht und Wertpapierrecht zur individuellen Beratung und konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Umgang mit Namens- und Orderpapieren.
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