Wie unterscheiden sich Überweisung und Lastschrift?
Bei der Überweisung weist der Zahler seine Bank an, Geld auf das Konto eines Empfängers zu übertragen. Bei der Lastschrift erteilt der Zahler dem Empfänger eine Einzugsermächtigung; der Empfänger initiiert daraufhin die Abbuchung vom Konto des Zahlers. Die Verantwortung für den Zahlungsvorgang liegt also jeweils bei unterschiedlichen Parteien.
Die Überweisung ist ein Zahlungsauftrag, den der Kontoinhaber (Zahler) selbst initiiert, um einen bestimmten Betrag auf das Konto eines Empfängers zu überweisen. Beispiel: Herr M. bezahlt eine Rechnung eigenständig per Überweisung an seinen Energieversorger. Bei der Lastschrift hingegen erteilt der Kontoinhaber dem Zahlungsempfänger eine Ermächtigung, Beträge vom eigenen Konto einzuziehen. So kann das Energieunternehmen regelmäßig die fälligen Beträge direkt vom Konto des Herrn M. abbuchen, ohne dass dieser jede Zahlung einzeln veranlassen muss. Die rechtlichen Unterschiede liegen u.a. in der Kontrolle über den Zahlungsausgang sowie den Möglichkeiten des Widerrufs: Eine einfache Überweisung kann in der Regel nicht mehr widerrufen, sobald sie ausgeführt wurde; Lastschriften können – insbesondere im SEPA-Bereich – bis zu acht Wochen nach Belastung zurückgegeben werden (§ 675x BGB). Probleme ergeben sich oft, wenn unberechtigte Lastschriften oder irrtümliche Überweisungen erfolgen. Hervorzuheben ist außerdem die unterschiedliche Haftung bei Fehlern: Bei fehlerhafter Ausführung muss das jeweilige Kreditinstitut für den entstandenen Schaden einstehen, wobei die Anforderungen an die Sorgfalt des Zahlers differieren.
Unsere Unterstützung im Bereich Überweisung und Lastschrift
- Beratung und Analyse: Wir prüfen Ihre Situation bei fehlerhaften Überweisungen, unberechtigten Lastschriften oder Rücklastschriften.
- Rechtsdurchsetzung: Durchsetzen von Erstattungsansprüchen oder Abwehr nicht autorisierter Lastschrifteinzüge gegenüber Banken und Zahlungsempfängern.
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung: Vertretung in Verhandlungen und vor Gericht, insbesondere bei Haftungsfragen, streitigen Rückgaben und Schadensersatzansprüchen.
- Vertragsgestaltung: Prüfung und Optimierung von Einzugsermächtigungen und Firmenlastschriftvereinbarungen (z.B. SEPA-Mandate) für Privat- und Geschäftskunden.
Unsere Kanzlei schützt Ihre finanziellen Interessen durch gezielte, fachanwaltliche Unterstützung im Bankrecht und strebt die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen an.
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