Die Hypothek ist akzessorisch und hängt direkt von einer konkreten Forderung ab; die Grundschuld besteht unabhängig von einer bestimmten Forderung und ist daher flexibler einsetzbar.
Bei einer Hypothek dient ein Grundstück als Sicherheit für eine ganz bestimmte Forderung, zum Beispiel ein Darlehen. Wird das Darlehen getilgt, erlischt die Hypothek automatisch. Dagegen ist die Grundschuld zwar ebenfalls ein dingliches Sicherungsrecht am Grundstück, besteht jedoch unabhängig von einer konkreten Forderung und bleibt nach Tilgung der gesicherten Forderung bestehen, bis sie ausdrücklich gelöscht oder abgetreten wird. Beispiel: Ein Bauherr finanziert sein Haus durch ein Bankdarlehen, das durch eine Grundschuld gesichert ist. Nach vollständiger Rückzahlung kann die Grundschuld weiterhin im Grundbuch verbleiben und beispielsweise zur Sicherung eines künftigen Kredits genutzt oder an einen neuen Gläubiger übertragen werden. Wäre das Darlehen stattdessen durch eine Hypothek abgesichert, würde diese mit Tilgung des Darlehens automatisch erlöschen. Das macht die Grundschuld besonders für Banken attraktiver und ist heute die gebräuchlichere Form der Kreditsicherung.
Unsere Leistungen bei Hypothek und Grundschuld
- Prüfung und Gestaltung von Verträgen zu Hypothek und Grundschuld
- Beratung zur optimalen Kreditsicherung und Risikominimierung
- Vertretung bei Verhandlungen mit Banken und im Grundbuchverfahren
- Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Hypothek und Grundschuld, beispielsweise bei Zwangsvollstreckungen
Unsere Spezialisten analysieren individuelle Sachverhalte und vertreten sowohl Kreditnehmer als auch Kreditgeber effizient und engagiert.
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