Wie viele Punkte gibt es für Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat gemäß § 21 StVG, die mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Hinzu kommen in der Regel bis zu drei Punkte in Flensburg. Begleitende Verkehrsverstöße können zusätzliche Punkte verursachen.

Das Delikt „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ ist ein Straftatbestand nach §21 StVG; im Verkehrszentralregister werden dafür üblicherweise 3 Punkte eingetragen. Darüber hinaus kann das Gericht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verhängen; ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis oder weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen (z. B. Sperre für den Erwerb der Fahrerlaubnis) sind möglich. Praxisbeispiel: Herr K. wurde ohne erteilte Fahrerlaubnis angetroffen, das Gericht verurteilte ihn wegen §21 StVG zu einer Geldstrafe in Tagessätzen; zusätzlich wurde ihm eine Sperre für die Beantragung der Fahrerlaubnis ausgesprochen. Verteidigungsstrategien können sein: Angriff auf die Tatmodalitäten (z. B. fehlender Vorsatz), Verfahrensabweichungen, Vorbereitung eines milderen Strafmaßes durch Mitwirkung und Schadenswiedergutmachung oder Verhandlung über Einstellung gegen Auflage. Wichtig: Treten weitere Verstöße (z. B. Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung oder Fahren unter erheblichen Einflüssen) hinzu, erhöht sich die straf- und punkterechtliche Bewertung deutlich.

Unsere Leistungen

  • Erstgespräch: schnelle rechtliche Einschätzung und Analyse der Verfahrenslage.
  • Strafverteidigung: Akteneinsicht, Beweisanalyse, Stellungnahmen gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht.
  • Verteidigungsstrategien: Prüfung von Verfahrens- und Tatvorwürfen (z. B. fehlender Vorsatz, Identitätsfragen), Beantragung günstigerer Verfahrensausgänge (Einstellung, Strafmilderung).
  • Konsequenzenminimierung: Verhandlung über Geldstrafen, Vermeidung oder Einschränkung von Nebenfolgen wie Sperren und Einträgen ins Führungszeugnis.
  • Beratung zum Führerscheinerwerb: Vorbereitung auf spätere Fahrerlaubnisverfahren und Nachweiserbringung gegenüber Behörden.
  • Kooperation mit Verkehrsrechts- und Fachanwälten für Strafrecht, falls erforderlich.

Wir vertreten Sie bundesweit vor Behörden und Gerichten, übernehmen Fristwahrung und kommunizieren mit der Staatsanwaltschaft, um punkte-, straf- und folgenmindernde Lösungen zu erreichen.

Stand: 01.10.2025

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