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Wie viele Stunden darf ich maximal pro Woche arbeiten?

Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beträgt die maximale Arbeitszeit 48 Stunden pro Woche, verteilt auf sechs Arbeitstage. In Ausnahmefällen sind bis zu 60 Stunden erlaubt, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich auf durchschnittlich 48 Stunden erfolgt.
Gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich maximal 8 Stunden pro Werktag arbeiten, also 48 Stunden pro Woche bei einer Sechstagewoche. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden täglich (also 60 Stunden pro Woche) ist zulässig, sofern der Durchschnitt der Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von 6 Monaten oder 24 Wochen auf 48 Stunden pro Woche zurückführt wird. Ausnahmen gelten z. B. für bestimmte Branchen oder durch tarifliche Vereinbarungen. Ein Beispiel: Eine Pflegekraft arbeitet im Notfall wochenweise 10 Stunden täglich, solange Überstunden durch freie Tage innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen werden. Verstöße gegen diese Regelungen können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen. Die Regeln dienen dem Gesundheitsschutz und der Vereinbarkeit von Arbeit und Freizeit, weshalb Unternehmen verpflichtet sind, Arbeitszeiten zu kontrollieren.

Unsere Unterstützung im Bereich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgesetz

  • Rechtsberatung: Wir prüfen, ob Ihre Arbeitszeiten den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und etwaigen Tarifverträgen entsprechen.
  • Verhandlungen: Unterstützung bei Gesprächen mit Arbeitgebern hinsichtlich Überstundenregelungen und Ausgleichsansprüchen.
  • Durchsetzung von Ansprüchen: Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen für Überstunden oder bei Verstößen gegen zulässige Höchstarbeitszeiten.
  • Präventive Lösungen: Beratung zu rechtssicheren Arbeitszeitmodellen und Verhandlung von individuell angepassten Vereinbarungen.
Gemeinsam sichern wir Ihre Rechte als Arbeitnehmer – transparent, effektiv und immer im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen.
Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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