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Wie werden Überstunden vergütet?

Die Vergütung von Überstunden richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder BetrVG. Sie kann finanziell oder durch Freizeitausgleich erfolgen. Ohne vertragliche Regelung darf der Arbeitnehmer die Vergütung der Überstunden nach §612 BGB verlangen, wenn sie betriebsbedingt angeordnet oder geduldet wurden.
Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte Regelarbeitszeit hinausgehen. Die Vergütung hängt von der Regelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung ab. Ist dort keine Regelung vorgesehen, greift § 612 BGB, wonach eine Vergütung als stillschweigend vereinbart gilt, sofern die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder zumindest nachträglich akzeptiert wurden. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter hat eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden und leistet während eines Projekts 5 Überstunden, die er dokumentiert. Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass Überstunden nicht abgegolten, sondern ausgezahlt werden. Wenn sein Stundenlohn 20 Euro beträgt, hat er Anspruch auf 100 Euro brutto zusätzlich für diese Woche. Existiert keine Regelung und die Überstunden waren notwendig für das Projekt, könnte er diesen Anspruch ebenfalls nach § 612 BGB geltend machen. Empfehlenswert ist stets eine präzise Dokumentation der geleisteten Stunden und eine frühzeitige Klärung der Regelungen.

Wie wir Ihnen beim Thema Überstundenvergütung helfen können

  • Prüfung Ihres Anspruchs: Wir analysieren Ihre Arbeitsverträge, Tarifvereinbarungen und andere relevante Dokumente, um festzustellen, ob ein Anspruch auf Vergütung besteht.
  • Beratung & Vertretung: Wir beraten Sie strategisch und, falls nötig, vertreten Sie rechtlich gegenüber Ihrem Arbeitgeber, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
  • Dokumentation & Nachweise: Unterstützung bei der Dokumentation von Überstunden, um rechtlichen Nachweisanforderungen gerecht zu werden.
  • Präventive Beratung: Wir helfen Arbeitgebern, Überstundenregelungen zu rechtssicheren Vereinbarungen auszuarbeiten, um Konflikte zu vermeiden.

Unsere Expertise im Arbeitsrecht garantiert eine fundierte und maßgeschneiderte Unterstützung in jeder Phase des Überstundenkonflikts.

Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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