Wie wird das Vermögen aufgeteilt?
Beispiel: Ehefrau A hatte bei Eheschließung ein Vermögen von 10.000 €, bei Scheidung 110.000 €. Ihr Zugewinn beträgt 100.000 €. Ehemann B hatte zu Beginn 20.000 €, am Ende 50.000 €. Sein Zugewinn beträgt 30.000 €. Die Differenz zwischen den Zugewinnen beträgt 70.000 €, davon erhält Ehepartner B die Hälfte, also 35.000 €. Ein tatsächlicher Vermögenstransfer erfolgt nur in Höhe dieses Ausgleichsbetrages, das Vermögen selbst wird nicht aufgeteilt.
Ausnahmen gelten bei Gütertrennung oder Gütergemeinschaft. Auch Erbschaften und Schenkungen werden dem Anfangsvermögen zugerechnet und bleiben im Regelfall unberücksichtigt.
So unterstützt Sie unsere Kanzlei bei der Vermögensaufteilung
Unsere familienrechtlich spezialisierte Kanzlei begleitet Sie umfassend bei der Klärung und Durchsetzung Ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche im Scheidungsverfahren.
- Prüfung des Güterstandes: Analyse Ihres Ehevertrags bzw. gesetzlicher Regelungen
- Ermittlung von Anfangs- und Endvermögen: inklusive Bewertung von Immobilien, Unternehmensanteilen, Schenkungen & Erbschaften
- Berechnung des Zugewinnausgleichs: rechtlich fundierte Darstellung, gerichtsfest aufbereitet
- Verhandlungsführung: Durchsetzung Ihrer Ansprüche außergerichtlich oder vor Gericht
- Strategische Beratung: Steuerliche und taktische Aspekte zur optimalen Vermögenssicherung
Kontaktieren Sie uns rechtzeitig – eine frühzeitige Beratung kann Ihre Vermögensinteressen nachhaltig schützen.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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