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Wie wird ein Grundstück steuerlich bewertet?

Die steuerliche Bewertung eines Grundstücks erfolgt nach dem sogenannten Grundstückswertverfahren, das auf dem Verkehrswert basiert und für steuerliche Zwecke spezielle Bewertungsrichtlinien (z.B. Bewertungsgesetz, ImmoWertV) anwendet. Die Werte werden für Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und Erbschaft- sowie Schenkungsteuer herangezogen. Maßgeblich sind Lage, Nutzung, Bodenrichtwert sowie baulicher Zustand.

Für steuerliche Zwecke wird ein Grundstück nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG) ermittelt. Abhängig von der Grundstücksart kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz: Das Vergleichswertverfahren gilt in der Regel für unbebaute Grundstücke; das Ertragswertverfahren für vermietete Immobilien. Beispiel: Ein vermietetes Wohnhaus in einer deutschen Großstadt wird nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Die Bewertung berücksichtigt Mieterträge, Bewirtschaftungskosten, den Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer. Angenommen, das Haus erzielt jährlich 18.000 € Miete, die Bewirtschaftungskosten liegen bei 2.000 € und der Liegenschaftszinssatz beträgt 2,5 %. Damit berechnet sich der Wert durch Kapitalisierung des Reinertrags. Zusätzlich wird der Bodenwert auf Grundlage des amtlichen Bodenrichtwerts angesetzt. Der so ermittelte Grundstückswert wird für Steuerfestsetzungen wie Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer genutzt. Bei Betriebsvermögen gelten oft gesonderte Regelungen, etwa das vereinfachte Ertragswertverfahren.

Unsere Leistungen bei der steuerlichen Grundstücksbewertung

  • Analyse der Grundstücksart und Auswahl des passenden Bewertungsverfahrens gemäß Bewertungsgesetz.
  • Ermittlung des Grundstückswerts unter Einbeziehung aktueller Bodenrichtwerte, Mieterträge und Besonderheiten wie Denkmalschutz oder Nießbrauch.
  • Prüfung und Optimierung der Bewertung für Zwecke der Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Unterstützung bei Einspruchs- oder Klageverfahren.
  • Gestaltungsberatung für steueroptimierte Übertragungen von Grundstücken im Privat- und Betriebsvermögen.
Stand: 17.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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