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Wie wird ein Grundstück vererbt?

Ein Grundstück wird im Erbfall automatisch Teil des Nachlasses und geht unmittelbar auf die Erben über. Die Erben müssen den Eigentumsübergang durch Grundbuchänderung beantragen. Notariell beurkundete Erbnachweise (z.B. Erbschein oder notarielles Testament/Erbvertrag) sind hierfür erforderlich.

Beim Tod des Eigentümers wird das Grundstück gemäß gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge Teil des Nachlasses. Die Erben werden durch Eintragung im Grundbuch als neue Eigentümer ausgewiesen; hierfür benötigt das Grundbuchamt einen Nachweis der Erbfolge, um das Grundbuch nach einem Todesfall zu berichtigen. Beispiel: Herr A verstirbt und hinterlässt ein Grundstück. Es gibt kein Testament, somit erben seine Frau und zwei Kinder zu gleichen Teilen laut gesetzlicher Erbfolge. Das Grundbuch muss nun auf die Erbengemeinschaft umgeschrieben werden. Dafür reichen die Erben den Erbschein beim Grundbuchamt ein. Besonders zu beachten: Die Erbengemeinschaft kann das Grundstück nur gemeinsam verwalten und Entscheidungen müssen einvernehmlich getroffen werden; ein Verkauf oder eine Teilungsanordnung erfordern Mitwirkung aller Miterben. Auch steuerliche Aspekte, wie die Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erbschaften, sind relevant.

Unsere Unterstützung bei der Vererbung von Grundstücken

  • Prüfung und Gestaltung erbrechtlicher Unterlagen, wie Testamente und Erbverträge, zur eindeutigen Regelung der Grundstücksübertragung.
  • Begleitung im Grundbuchverfahren: Einholung erforderlicher Nachweise (Erbschein, Testamentsvollstreckerzeugnis), Antragstellung und Kommunikation mit dem Grundbuchamt.
  • Beratung zu Erbengemeinschaften: Unterstützung bei Auseinandersetzung, Verkauf, Übertragung oder Verwaltung des gemeinsam geerbten Grundstücks.
  • Steuerliche Optimierung: Hinweise zur Vermeidung unnötiger Steuerbelastungen, insbesondere hinsichtlich Erbschaftssteuer und Grunderwerbsteuer.
Stand: 21.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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