Wie wird eine Erbengemeinschaft verwaltet?

Eine Erbengemeinschaft wird gemeinschaftlich verwaltet; die Miterben treffen Entscheidungen über den Nachlass gemeinsam, wobei zwischen laufender Verwaltung und Maßnahmen, die die Substanz betreffen, unterschieden wird. Die zur Erhaltung notwendigen Maßnahmen kann jeder Miterbe ohne Mitwirkung der anderen treffen. Bei Veräußerungen oder Belastungen ist in der Regel die Zustimmung aller oder eine gerichtliche Entscheidung erforderlich.

Die Erbengemeinschaft besteht bis zur Auseinandersetzung und ist gemeinschaftlicher Träger der Erbenrechte und -pflichten. Praktisch beginnt die Verwaltung mit der Sicherung und Bestandsaufnahme des Nachlasses (Inventar von Konten, Immobilien, Forderungen und Verbindlichkeiten), der Deckung laufender Kosten und der Klärung erbschaftsteuerlicher Pflichten. Rechtlich ist zu unterscheiden zwischen laufender Verwaltung (z. B. Zahlung von Betriebskosten, Fortführung von Mietverhältnissen), die häufig auch ein einzelner Miterbe durchführen kann, und dispontierenden Maßnahmen (z. B. Verkauf, Belastung von Immobilien), die in der Regel Einstimmigkeit erfordern. Kommt es zu Streit, sind außergerichtliche Einigung, Mediation oder die gerichtliche Auseinandersetzung (Teilungsklage) möglich; das Gericht kann notfalls Verkauf und Verteilung anordnen oder einen Nachlassverwalter bzw. Nachlasspfleger bestellen. Konkretes Fallbeispiel: Drei Erben erben ein Haus und Konten; zwei wollen verkaufen, einer nicht. Zunächst wird das Haus gesichert und ein Verkehrswertgutachten eingeholt; bleibt eine Einigung aus, reicht ein Erbe die Teilungsklage ein, woraufhin das Gericht entweder die physische Teilung (selten möglich) oder die Veräußerung und Verteilung des Erlöses anordnet.

Unsere Leistungen

  • Erstberatung: rechtliche Bewertung der Erbengemeinschaft, Chancen und Risiken verschiedener Lösungswege.
  • Bestandsaufnahme: Inventarisierung von Vermögen, Forderungen, Schulden und steuerlichen Pflichten; Einholung notwendiger Unterlagen.
  • Verhandlungsführung und Mediation: Moderation zwischen Miterben, Ausarbeitung von Vergleichs- und Auseinandersetzungsverträgen.
  • Prozessvertretung: Klage auf Auseinandersetzung (Teilungsklage), Antrag auf Bestellung eines Nachlassverwalters/Nachlasspflegers, Durchführung von Zwangsveräußerungen.
  • Koordination: Zusammenarbeit mit Notaren, Steuerberatern und Gutachtern; Erstellung notarieller Teilungs- oder Übertragungsurkunden.
  • Abrechnung und Durchsetzung: Erstellung der Nachlassabrechnung, Durchsetzung von Forderungen und Verwertung von Nachlassgegenständen.

Wir bieten pragmatische, rechtsfeste Lösungen und vertreten Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich.

Stand: 23.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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