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Wie wird Kindesunterhalt berechnet?

Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt anhand der Düsseldorfer Tabelle, abhängig vom Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, dem Alter des Kindes und der Anzahl weiterer unterhaltsberechtigter Personen.
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, das Alter des Kindes sowie die Zahl der Unterhaltsberechtigten berücksichtigt. Beispiel: Ein Vater verdient bereinigt 2.500 € netto monatlich und hat ein Kind im Alter von 10 Jahren. Laut Düsseldorfer Tabelle 2024 liegt der Basisunterhalt in der Einkommensgruppe 3 (2.301–2.700 €) bei 678 € für Kinder zwischen 6–11 Jahren. Er wird eine Gruppe höher eingestuft, da er nur für ein Kind unterhaltspflichtig ist, woraus ein Anspruch von 711 € resultiert. Hiervon wird das hälftige Kindergeld (z. B. bei 250 € = 125 €) abgezogen, sodass sich ein Zahlbetrag von 586 € monatlich ergibt. Der Unterhaltspflichtige muss zudem sein Selbstbehalt (1.450 € bei Erwerbstätigen) beachten. Sind die Einkommensverhältnisse unklar oder streitig, erfolgt eine Nachweispflicht über Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide und relevante Belastungen.

Unsere Unterstützung bei der Berechnung von Kindesunterhalt

Als auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir Ihnen klare und zielgerichtete Unterstützung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Kindesunterhaltsansprüchen.

  • Prüfung aller relevanten Einkommensunterlagen und Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens
  • Anwendung der Düsseldorfer Tabelle mit korrekter Einstufung nach Einkommensgruppe und Kinderalter
  • Berücksichtigung von Besonderheiten wie Mehrbedarf, Sondersituationen (Studium, Behinderung, etc.) oder Unterhaltspflichten gegenüber weiteren Personen
  • Gestaltung von Unterhaltsvereinbarungen oder gerichtliche Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen
  • Langfristige Beratung bei Änderungen der Einkommensverhältnisse oder Lebenssituation

Wir sorgen für eine rechtssichere und faire Regelung, die die Interessen Ihres Kindes wahrt – und Ihre Belastungsgrenze berücksichtigt.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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