Wie wird Kindesunterhalt berechnet?
Unsere Unterstützung bei der Berechnung von Kindesunterhalt
Als auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir Ihnen klare und zielgerichtete Unterstützung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Kindesunterhaltsansprüchen.
- Prüfung aller relevanten Einkommensunterlagen und Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens
- Anwendung der Düsseldorfer Tabelle mit korrekter Einstufung nach Einkommensgruppe und Kinderalter
- Berücksichtigung von Besonderheiten wie Mehrbedarf, Sondersituationen (Studium, Behinderung, etc.) oder Unterhaltspflichten gegenüber weiteren Personen
- Gestaltung von Unterhaltsvereinbarungen oder gerichtliche Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen
- Langfristige Beratung bei Änderungen der Einkommensverhältnisse oder Lebenssituation
Wir sorgen für eine rechtssichere und faire Regelung, die die Interessen Ihres Kindes wahrt – und Ihre Belastungsgrenze berücksichtigt.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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