Wo verläuft die Grundstücksgrenze?
Die Grundstücksgrenze verläuft dort, wo sie im Liegenschaftskataster eingetragen ist; vor Ort wird sie in der Regel durch Grenzsteine markiert. Im Zweifel entscheidet eine Grenzfeststellung durch das zuständige Vermessungsamt über den exakten Verlauf.
Der genaue Verlauf der Grundstücksgrenze ergibt sich aus dem amtlichen Liegenschaftskataster und ist rechtlich verbindlich. Wird beispielsweise zwischen zwei Nachbarn strittig, ob eine Hecke auf dem eigenen oder fremden Grundstück steht, ist zuerst anhand der Flurkarte und der Vermessungsunterlagen der Grenzverlauf festzustellen. Fehlen Grenzsteine oder sind diese verschoben, kann eine Grenzanzeige oder -feststellung beim Katasteramt beantragt werden. Die Kosten hierfür tragen in der Regel die Antragsteller oder die streitenden Parteien gemeinsam. Sollte sich herausstellen, dass ein Zaun die Grenze überschreitet, kann der betroffene Nachbar dessen Versetzung verlangen. Im Fall von Irrtum, Überbau oder langjähriger Nutzung müssen ggf. besondere nachbarrechtliche oder zivilrechtliche Regelungen beachtet werden.
Unsere Leistungen bei Grenzstreitigkeiten
- Beratung: Analyse der Katasterunterlagen und Flurkarten zur Grenzklärung.
- Vertretung: Rechtliche Begleitung bei Grenzfeststellungen vor Vermessungs- und Katasterämtern.
- Streitbeilegung: Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Grenzkonflikten, inklusive Überbau und Beseitigungsansprüchen.
- Empfehlung: Kooperation mit öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren zur nachvollziehbaren Festlegung der Grundstücksgrenze.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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