Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Trennungsunterhalt Berechnung

Wenn ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, stellt sich die Frage danach, wie man diesen berechnet. 

Dazu bestimmt § 1578 BGB, dass sich die Berechnung des Trennungsunterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet. Außerdem soll der Unterhalt den gesamten Lebensbedarf erfassen. 

Zur Berechnung wurde in der Praxis folgende Faustregel entwickelt: Der volle Anspruch auf Trennungsunterhalt beläuft sich auf 3/7 des gemeinsamen Nettoeinkommens der Ehegatten. Erzielt etwa nur der Mann ein Einkommen, so hat er 3/7 davon als Unterhalt zu zahlen. Erzielen beide Ehegatten ein Einkommen, so beläuft sich der Anspruch des Trennungsunterhalts auf 3/7 der Einkommensdifferenz.

Hintergrund der 3/7-Berechnung ist der sog. Halbteilungsgrundsatz. Danach steht die wirtschaftliche Gesamtleistung, die in der Ehe erbracht wurde, an sich beiden Ehegatten jeweils zur Hälfte zu. Der Beitrag der Hausfrau zum Familienunterhalt wird im Rechtssinne als gleichwertig erachtet.

Unterhaltsrechtlich würde man auf diesem Weg eigentlich zu einer Halbteilung des vorhandenen Nettoeinkommens kommen. Indes will man dem berufstätigen Ehegatten einen Leistungsanreiz geben, welcher in der Regel mit 1/7 seines Einkommens aus Erwerbstätigkeit veranschlagt wird. Daraus folgt die 3/7-Berechnung.

Zurück

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte addieren Sie 9 und 5.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close