Rechtsglossar
Abfindung
Die Abfindung ist eine Einmalzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, welche am Ende eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird, sofern der Arbeitgeber hierzu verpflichtet ist.
Abfindung im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht findet sich kein genereller, gesetzlicher Anspruch auf Abfindung.
Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes kennt das Gesetz im Sozialplan gem. § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG, beim Nachteilsausgleich gem. § 113 I BetrVG und im Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Eine Abfindung kann auch durch Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.
Zu beachten im Steuerrecht:
Seit 2008 ist eine Steuerbegünstigung von Abfindungen nur mehr als steuerbegünstigte Entschädigung nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) möglich.
Zu beachten im Sozialversicherungsrecht:
Für eine Abfindung sind in der Sozialversicherung keine Pflichtbeiträge zu entrichten. Im Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung können Abfindungen zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen nach § 158 SGB III.