Rechtsglossar
Anzeigepflicht im Arbeitsrecht
Die Anzeigepflicht gehört zu den Handlungspflichten des Arbeitnehmers.
Der erkrankte Arbeitnehmer ist nach Maßgabe des § 5 EntgFG verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss der Arbeitnehmer von sich aus eine ärztliche Bescheinigung verlangen, der Arbeitgeber kann dies ab dem ersten Tag verlangen. Die Aufforderung des Arbeitgebers bedarf weder eine Begründung noch eines Sachverhalts, der Anlass für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Arbeitnehmers gibt.