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Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Arbeitsrechtsschutz

Der Arbeitsrechtsschutz dient dazu, die Rechte des Arbeitnehmers, die sich direkt oder indirekt aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, zu schützen. Der Arbeitsrechtsschutz ist in in mehreren Gesetzen verankert. 

Allgemein ergeben sich Schutzpflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag.

So finden sich z.B. Regelungen zum technischen Arbeitsschutz im Arbeitsschutzgesetz und zum Zeitschutz im Arbeitszeitgesetz.

Damit der Arbeitsrechtsschutz gewährleistet ist, ist Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber vertraglich verpflichtet, die öffentlich-rechtlichen Schutzpflichten der Arbeitsschutzgesetze einzuhalten. Neben den zahlreichen Sondervorschriften (siehe z. B. ArbStättV, ProdSG, ASiG, JArbSchG) gehört es zu den Pflichten des Arbeitgebers, das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer zu wahren, die Verpflichtung zur Gleichbehandlung, zum Schutz vor Mobbing, in Bezug auf Datenschutz und die Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. 

Die sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen insbesondere zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge bestehen gegenüber den Sozialversicherungsträgern, aber auch gegenüber den einzelnen Arbeitnehmern. Die Schutzpflichten des Arbeitgebers erfassen auch den Schutz des Eigentums (z. B. Fahrzeuge, Kleidung usw.).

 

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