Rechtsglossar
Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ist eine Kombination aus einem Sparplan und einem Darlehen. Der Bausparvertrag wird hauptsächlich für die Immobilienfinanzierung eingesetzt, daher wird oft von einem Baudarlehen oder Bauspardarlehen gesprochen.
Der Sparer legt zuerst eine Bausparsumme und Laufzeit fest. Sobald diese Summe erreicht ist, wird ihm die vorher vereinbarte Bausparsumme ausgezahlt. Die restliche Summe wird ihm als zinsgünstiges Darlehen angeboten.
Der Bausparvertrag ist eine Anlageform für die steuerlich geförderten vermögenswirksamen Leistungen, zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.
Der Vorteil eines Bausparvertrags ist, dass er sich langfristig kalkulieren lässt und eine Versicherung gegen steigende Zinsen darstellt.