Rechtsglossar
Finanzierung
Der Begriff Finanzierung umfasst sowohl das Bereitstellen, als auch das Zurückzahlen von finanziellen Mitteln. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Eigenkapital- und Fremdkapital Finanzierungen.
Das klassische Beispiel ist die Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer Mobilie / Immobilie. Jedoch sind auch Projekt- und Unternehmensfinanzierungen möglich. Sonderformen sind Leasing, Factoring und Mezzanine-Finanzierungen.
Finanzierung ist neben Zahlungsverkehr und Investition die dritte finanzwirtschaftliche Funktion eines Unternehmens. Diese Form der Kapitalbeschaffung wird in der Bilanz auf der Passivseite abgebildet. Die damit ein verknüpfende Investition hingegen wird auf der Aktivseite abgebildet.
Im Bankrecht spielt die Finanzierung eine wichtige Rolle; dabei geht es um Regelungen bzgl. Kapitalmarkt- und Finanzprodukte.