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Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Geltendmachung

Was bedeutet Geltendmachung?

Die Geltendmachung beschreibt im rechtlichen Kontext den Vorgang, bei dem eine Person oder ein Unternehmen einen rechtlichen Anspruch gegenüber einer anderen Partei durchsetzt oder einfordert. Dies kann in verschiedenen Situationen erforderlich sein, beispielsweise wenn eine Forderung entstanden ist, die nicht freiwillig erfüllt wird.

Im zivilrechtlichen Bereich ist die Geltendmachung ein zentraler Schritt, um Ansprüche wie Schadensersatz, Zahlungsforderungen oder sonstige vertragliche Ansprüche durchzusetzen. Dabei wird oft ein bestimmtes Verfahren eingehalten, das von der Aufforderung zur Zahlung bis hin zur gerichtlichen Klage reichen kann. Eine korrekte und rechtzeitige Geltendmachung ist entscheidend, um den Anspruch nicht zu verlieren, insbesondere in Bezug auf Verjährungsfristen.

Wichtige Begriffe:

  • Anspruch: Ein Anspruch ist ein rechtlich bestehendes Recht, etwas zu verlangen. Wenn Sie einen Anspruch haben, können Sie ihn geltend machen.
  • Verjährungsfrist: Die Zeitspanne, innerhalb derer ein Anspruch geltend gemacht werden muss, bevor er erlischt.
  • Mahnung: Eine formelle Aufforderung, eine ausstehende Leistung, in der Regel eine Zahlung, zu erbringen.
  • Klage: Das Einreichen einer rechtlichen Beschwerde bei einem Gericht, um einen Anspruch gerichtlich durchzusetzen.

 

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