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Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Haftungsprivilegierung

Als Haftungsprivilegierung bezeichnet man die Befreiung bestimmter Personen von bestimmten Arten der Haftung. Die Haftungsprivilegierung ist eine spezielle Form der Haftungsbeschränkung. 

Vor allem im Arbeitsrecht finden sich Beispiele für Haftungsprivilegien. So hat der Arbeitnehmer in der Regel für eigenes Verschulden einzustehen, § 276 BGB. Jedoch kann seine Arbeitnehmerhaftung eingeschränkt sein, wenn er bei einer betrieblich veranlassten Tätigkeit einen Schaden verursacht. Außerdem kann auch dem Unternehmer eine Haftungsprivilegierung zukommen, so zum Beispiel bei Betriebsunfällen § 104 I SGB VII

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