Rechtsglossar
Anwaltszwang bei Scheidung
In Deutschland besteht für das Scheidungsverfahren grundsätzlich Anwaltszwang. Das heißt, die zu scheidenden Parteien müssen anwaltlich vertreten sein. Aufgrund der inzwischen sehr komplexen Materie des Familien- und Scheidungsrechts hat der Gesetzgeber diese durchaus sinnvolle Regelung eingeführt. Der Anwaltszwang soll die Parteien des Scheidungsverfahrens vor den enormen persönlichen, gesellschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Risiken einer Scheidung schützen.