Rechtsglossar
Kapitalmarktrecht
Das Kapitalmarktrecht wurde in Deutschland lange nicht als eigenständiges Rechtsgebiet betrachtet. Die kapitalmarktbezogenen rechtlichen Fragestellungen wurden im Bank-, Börsen-, Gesellschaftsrecht, insbesondere im Aktienrecht und – wie etwa der Anlegerschutz – im allgemeinen Zivilrecht behandelt.
Heute ist das Kapitalmarktrecht in verschiedenen Gesetzen geregelt, wobei das Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG) den Grundstein bildet. Ferner gehören u.a. das Börsenrecht (BörsG, BörsZulV), das Investmentrecht (KAGB) und das Kapitalanleger-Musterverfahrensrecht zum Kapitalmarktrecht.
Materiell stellt das Kapitalmarktrecht eine Mischung aus privatrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und strafrechtlichen Bestimmungen dar, welches dazu dient, die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte zu gewährleisten.