Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Kündigung (z.B. Darlehen, Arbeitsverhältnisse usw.)

Von einer Kündigung wird bei einer Beendigung von Dauerschuldverhältnissen gesprochen.

Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Kündigung:

  • ordentliche Kündigung
  • außerordentliche Kündigung

Regelungen im BGB zur Kündigung

Kündigung von Darlehensverträgen: § 489, § 490 BGB

Kündigung von Mietverhältnissen: §§ 543, 561, 568ff BGB

Kündigung von Arbeitsverhältnissen: §622ff, § 626 BGB

Kündigung von Gesellschaftsverhältnissen: § 723ff BGB

Außerordentliche Kündigung § 314 BGB

Unterschied von Kündigung und Entlassung im Arbeitsrecht

Bei der Kündigung handelt es sich um eine rechtsgeschäftliche Handlung, also eine Willenserklärung. Der Begriff der Entlassung beschreibt hingegen das tatsächliche Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Betrieb.

Zurück

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte addieren Sie 6 und 8.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Anleger aufgepasst: Chance auf Entschädigung! KapMug Verfahren & DSW Stiftung bieten

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close