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Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Kündigung (z.B. Darlehen, Arbeitsverhältnisse usw.)

Von einer Kündigung wird bei einer Beendigung von Dauerschuldverhältnissen gesprochen.

Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Kündigung:

  • ordentliche Kündigung
  • außerordentliche Kündigung

Regelungen im BGB zur Kündigung

Kündigung von Darlehensverträgen: § 489, § 490 BGB

Kündigung von Mietverhältnissen: §§ 543, 561, 568ff BGB

Kündigung von Arbeitsverhältnissen: §622ff, § 626 BGB

Kündigung von Gesellschaftsverhältnissen: § 723ff BGB

Außerordentliche Kündigung § 314 BGB

Unterschied von Kündigung und Entlassung im Arbeitsrecht

Bei der Kündigung handelt es sich um eine rechtsgeschäftliche Handlung, also eine Willenserklärung. Der Begriff der Entlassung beschreibt hingegen das tatsächliche Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Betrieb.

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