Rechtsglossar
Kündigung (z.B. Darlehen, Arbeitsverhältnisse usw.)
Von einer Kündigung wird bei einer Beendigung von Dauerschuldverhältnissen gesprochen.
Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Kündigung:
- ordentliche Kündigung
- außerordentliche Kündigung
Regelungen im BGB zur Kündigung
Kündigung von Darlehensverträgen: § 489, § 490 BGB
Kündigung von Mietverhältnissen: §§ 543, 561, 568ff BGB
Kündigung von Arbeitsverhältnissen: §622ff, § 626 BGB
Kündigung von Gesellschaftsverhältnissen: § 723ff BGB
Außerordentliche Kündigung § 314 BGB
Unterschied von Kündigung und Entlassung im Arbeitsrecht
Bei der Kündigung handelt es sich um eine rechtsgeschäftliche Handlung, also eine Willenserklärung. Der Begriff der Entlassung beschreibt hingegen das tatsächliche Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Betrieb.