Rechtsglossar
Lebensversicherung
Unter dem Begriff der Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die entweder nach einem gewissen Zeitraum oder bei Tod der versicherten Person als einmaliger Kapitalbetrag oder als laufende Rentenzahlung ausgezahlt wird, zu verstehen.
Es werden folgende Formen von Lebensversicherungen unterschieden:
- Todesfallversicherungen (Fälligkeit bei Todesfall)
- Erlebensfallversicherungen (Fälligkeit ab einem bestimmten Zeitpunkt)
- Todes- und Erlebensfallversicherungen (Kombination beider Versicherungsarten)
Die Lebensversicherung kann auf das Leben des Versicherungsnehmers oder einer dritten Person abgeschlossen werden.
Daneben kann die Lebensversicherung mit anderen Versicherungen kombiniert abgeschlossen werden, z.B. einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung.