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Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Mankogeld für Fehlbeträge

Ein Arbeitgeber stellt einem für den Kassenbereich verantwortlichen Arbeitnehmer eine sogenanntes Mankogeld zur Verfügung. Der Arbeitnehmer muss bei Fehlbeträgen in der Kasse bis zum vereinbarten Mankogeld selbst aufkommen.

Beispiel für ein Mankogeld 

Eine Bedienung im Restaurant erhält monatlich 100,- € Mankogeld
Nach der Tagesabrechnung wurden 2.000,- € an Speisen und Getränken verkauft.
Der Kassenbestand beträgt aber nur 1.940,- €. Für die Differenz in Höhe von 60,- € muss zunächst die Bedienung aufkommen. 

Hintergrund des Mankogelds

Grundsätzlich haftet der Arbeitnehmer für Fehlbeträge von ihm anvertrautem Geld nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Nach einer Mankoabrede haftet der Arbeitnehmer - zumindest bis zum vereinbarten Betrag - auch bei leichter Fahrlässigkeit.

  • Der Vorteil für den Arbeitnehmer: Ein zusätzliches Entgelt, das bei sorgsamer Leistung seinen Verdienst erhöht.
  • Der Vorteil für den Arbeitgeber: Ein bewusster Umgang mit den anvertrauten Barmitteln soll zur Vermeidung von Fehlbeträgen führen.

 

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