Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Mediation bei Scheidung

Mediation ist eine aus dem angloamerikanischen Rechtskreis kommende Form der Streitschlichtung durch die teure Prozesskosten vermieden werden sollen. Die Mediation verfolgt zudem das Ziel, Konflikte zwischen den Parteien zu reduzieren und in kürzerer Zeit zu gütlichen Einigungen zu kommen. 

Mediation kommt hauptsächlich im Familienrecht im Rahmen einer Scheidung zur Anwendung. Diese Form der Streitschlichtung eröffnet den Noch-Ehegatten die Möglichkeit durch Kooperation und Kommunikation zu einer Einigung zu gelangen, die für die ganze Familie akzeptabel ist. Die Durchführung der Mediation erfolgt in mehreren Phasen, wobei bestimmte Inhalte von dem ausgewählten Modell abhängen. Grundsätzlich kann eine Mediation folgende Abschnitte enthalten:

  • Der Vertragsschluss über die Durchführung der Mediation: Die Noch-Ehegatten stimmen organisatorische Fragen ab, wählen einen Mediator aus, etc.
  • Die Bestandsaufnahme: Die Noch-Ehegatten erläutern den Konflikt.
  • Die Verhandlungsphase: Die Noch-Ehegatten erarbeiten ihre gegenseitigen Interessen.
  • Die Lösungsphase: Es wird eine Lösung erarbeitet.
  • Die Schlussphase: Die Noch-Ehegatten bereiten die Umsetzung der Ergebnisse in der Praxis vor.

Weitere Einzelheiten zur Mediation sind im Mediationsgesetz geregelt.

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