Rechtsglossar
Mobbing am Arbeitsplatz
Unter dem Begriff Mobbing versteht man das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.
Rechtliche Möglichkeiten des Arbeitnehmers gegen das Mobbing am Arbeitsplatz vorzugehen, sind die Ermahnung, die Abmahnung, die Umsetzung, die Versetzung, die ordentliche Kündigung oder, in Ausnahmefällen, die außerordentliche Kündigung.
Der Arbeitnehmer hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass gegenüber dem die Mobbinghandlung ausführenden Arbeitnehmer die Kündigung ausgesprochen wird.
Nicht vom Begriff Mobbing umfasst, sind Unstimmigkeiten zwischen Kollegen sowie zwischen Arbeitnehmern und Vorgesetzten, die ein typischerweise im Arbeitsleben anzutreffendes Ausmaß nicht überschreiten und von dem Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt sind.