Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Der Arbeitnehmer hat gem. § 109 I GewO bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis.

Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Zeugnissen: das einfache und das qualifizierte Zeugnis

Das qualifizierte Zeugnis wird auf Verlangen des Arbeitnehmers erstellt. 

Während sich das einfache Zeugnis nur auf Art und Dauer der Tätigkeit erstreckt, bezieht sich das qualifizierte Zeugnis auch auf die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis. 

Das (qualifizierte) Zeugnis darf weder unrichtige Angaben und/oder unklare Formulierungen enthalten, noch für die Beurteilung wesentliche Umstände verschweigen.

Der Inhalt eines (qualifizierten) Zeugnisses darf das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren. Daher tendiert die Rechtsprechung dazu, den Arbeitnehmer möglichst weitgehend vor nachteiligen Aussagen im Arbeitszeugnis zu schützen.

Wird das Zeugnis nicht oder nicht den Tatsachen entsprechend erteilt, so kann der Arbeitnehmer auf Erteilung oder Änderung klagen. Er trägt dann für ihm günstige Tatsachen, welche die überdurchschnittliche Beurteilung rechtfertigen, die Darlegungs- und Beweislast; der Arbeitgeber trägt sie für eine unterdurchschnittliche Beurteilung.

Zurück

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Was ist die Summe aus 4 und 2?
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Anleger aufgepasst: Chance auf Entschädigung! KapMug Verfahren & DSW Stiftung bieten

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close