Rechtsglossar
Regelinsolvenz
Die Regelinsolvenz ist das allgemeine Insolvenzverfahren, welches gesetzlich vorgesehen ist, wenn kein besonderes Insolvenzverfahren einschlägig ist.
Abzugrenzen ist die Regelinsolvenz von der Privatinsolvenz, der Eigenverwaltung und dem Insolvenzverfahren über Sondervermögen.
Ausgangspunkt des Insolvenzverfahrens ist der (drohende) wirtschaftliche Zusammenbruch des Schuldners. Das Ziel des Insolvenzrechts ist die bestmögliche Befriedigung aller vermögensrechtlichen Gläubiger des Schuldners. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich in der Insolvenzordnung.
Weitere Einzelheiten s. Insolvenzrecht.