Rechtsglossar
Rotlichtverstoß
Wer eine Straße trotz roter Ampel überfährt, begeht einen Rotlichtverstoß, vgl. § 37 StVO. Ein Rotlichtverstoß ist eine Ordnungswidrigkeit.
Welche Konsequenz ein Rotlichtverstoß nach sich zieht, regelt die Bußgeldkatalog-Verordnung. Außerdem gilt es die Rechtsprechung zu diesem stets aktuellen Thema zu beachten.
Ein wichtiger Aspekt bei der Berechnung des Bußgeldes ist die bereits verstrichene Dauer der Rotphase zum Tatzeitpunkt, da ein qualifizierter Rotlichtverstoß, d.h. die Rotphase dauerte bereits länger als eine Sekunde an, schwerere Sanktionen nach sich zieht, als ein einfacher Rotlichtverstoß.
Die aktuelle Rechtsprechung spielt eine zu beachtende Rolle bei Rotlichtverstößen. So entschied das AG München, dass die blendende Sonne einen Rotlichtverstoß nicht entschuldigen kann. Auch entschieden ist, dass wer eine rote Ampel über einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich umfährt, zwar einen Rotlichtverstoß begeht, dieser Verstoß jedoch nicht unbedingt ein Fahrverbot nach sich zieht.