Schadenersatz ist die Wiedergutmachung einer - unfreiwilligen - Vermögenseinbuße.
Ein Anspruch auf Schadenersatz kann also grundsätzlich gegeben sein, wenn ein Schadenverursacher rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat.
Es gibt zahlreiche Anspruchsgrundlagen, die einen Anspruch auf Schadenersatz begründen.
Exemplarisch seien die folgenden genannt:
Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.
Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.