Rechtsglossar
Schadenersatz
Schadenersatz ist die Wiedergutmachung einer - unfreiwilligen - Vermögenseinbuße.
Ein Anspruch auf Schadenersatz kann also grundsätzlich gegeben sein, wenn ein Schadenverursacher rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat.
Es gibt zahlreiche Anspruchsgrundlagen, die einen Anspruch auf Schadenersatz begründen.
Exemplarisch seien die folgenden genannt:
- Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung § 823 I BGB
- Umfang und Höhe des Schadenersatzes regelt § 249 BGB