Rechtsglossar
Unternehmer
Unternehmer gem. § 14 BGB ist "eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt."
Das Vorliegen der Unternehmereigenschaft ist objektiv zu bestimmen.