Rechtsglossar
Urteil
Das Urteil ist die gerichtliche Entscheidung, die der Richter am Ende eines Prozesses trifft.
Im Rahmen eines zivilprozessualen Verfahrens ergehen die Entscheidungen entweder als Urteil, Beschluss oder Verfügung.
Im Zivilprozess wird die Entscheidung mit der Verkündung oder der sie ersetzenden Zustellung des Urteils existent und damit der Rechtsstreit von dem entscheidenden Gericht (ganz oder zu einem bestimmten Teil) abgeschlossen.
Im Urteil ist die Entscheidung des Gerichts über die Klage, die Kostenentscheidung und der Ausspruch über die (vorläufige) Vollstreckbarkeit enthalten.
Gegen eine gerichtliche Entscheidung kann sich im Grundsatz der dadurch Betroffene mit dem Ziel wenden, die Aufhebung oder Abänderung zu erreichen. Im Zivilprozess stehen dem Betroffenen als Rechtsmittel die Berufung, die Revision und die Beschwerde zur Verfügung.