Rechtsglossar
Verbraucher
Gem. § 13 BGB ist ein Verbraucher "jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können."
Der Verbraucher ist besonders schützenswert, da er im privaten Bereich dem Unternehmer regelmäßig unterlegen ist.
Bei einem Darlehensvertrag mit einer Bank, muss die Bank z.B. die Hauptbedingungen des Darlehens schon vor Vertragsschluss erläutern. Die Bank ist dem Verbraucher gegenüber verpflichtet über Verzugszins, sonstige Verzugskosten und Angaben zu einem (nicht) bestehenden Widerrufsrecht zu informieren. Das Offenlegen ist Teil der Beratungspflicht.
Außerdem bestehen besondere Anforderungen an Form und Inhalt des Vertrags.