Rechtsglossar
Verkehrsrecht
Das Rechtsgebiet Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen, die mit dem Verbringen von Gütern und Personen an andere Orte zusammenhängen.
Vom Verkehrsrecht umfasst sind demnach das Schienenverkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Luftfahrtrecht, Wasserverkehrsrecht und das Seerecht.
Vor allem im Rahmen des Straßenverkehrsrecht müssen Privatpersonen zahlreiche Gesetze, wie z.B. das StVG, StVO und EU-Richtlinien beachten. Ferner finden sich im Strafgesetzbuch (in den §§ 315 ff. StGB) und im Versicherungsrecht Anknüpfungspunkte an das Verkehrsrecht.