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Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Versicherungsbedingungen

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sind die AGBs der Versicherungsunternehmen. Diese Versicherungsbedingungen bestimmen die genaue Beschreibung des versicherten Interesses. 

Es gibt sie für die verschiedenen Versicherungszweige. So legen etwa die Versicherungsbedingungen für Einbruchdiebstahl fest, was ein „Einbruchsdiebstahl“ sein soll (z. B. auch bei Einschleichen oder bei Verwendung richtiger oder falscher Schlüssel?), welche Sachen geschützt sind (z.B. auch die zerstörten oder geringwertigen Sachen?) und gegen welche Personen  (z.B. auch gegenüber Angehörigen?) die Sachen geschützt werden soll.

Weiter können in den Versicherungsbedingungen besondere Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vorgeschrieben sein (z.B. zu besonders sorgfältiger Verwahrung von Schmuck oder zur Benachrichtigung der Polizei). 

Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung verstehen muss. Dieser Grundsatz erfährt dann eine Ausnahme, wenn die Rechtssprache mit dem verwendeten Ausdruck einen fest umrissenen Begriff verbindet.

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