Rechtsglossar
Vorfälligkeitsentschädigung
Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird regelmäßig von der Bank (Kreditgeber, Darlehensgeber) verlangt, wenn ein Kreditnehmer seinen Kreditvertrag (Darlehensvertrag) vorzeitig beendet.
Sie soll in die Bank für entgangene Zinsgewinne aus dem Kreditvertrag (Darlehensvertrag) entschädigen. Sinkt das Zinsniveau am Markt während der Darlehenslaufzeit kann die Bank bei einer Kreditvergabe nur noch geringere Zinsen durchsetzen.
Wird ein Darlehensvertrag vor dem Ablauf der Zinsbindungszeit aufgelöst, kann die Bank die im Vertrag vereinbarten "hohen" Zinsen nicht mehr in anderen Verträgen vereinbaren.
Ob eine Vorfälligkeitsentschädigung tatsächlich bezahlt werden muss hängt unter anderem davon ab, ob eine wirksame Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag vorliegt. Außerdem muss die Vorfälligkeitsentschädigung "verhältnismäßig" sein.