Rechtsglossar
Wettbewerbsrecht
Ein starkes Machtungleichgewicht der Vertragsparteien kann den stärkeren Partner in Versuchung führen, die Vertragsfreiheit mit den Mitteln der Vertragsfreiheit einzuschränken oder gar zu beseitigen. Schutz hiergegen bieten die Regelungen des Wettbewerbsrechts.
Das Wettbewerbsrecht ist im europäischen Kartellrechts (Artt. 101, 102 AEUV und zahlreiche EU-Verordnungen) bzw. im deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) normiert. Die Regelungen des Wettbewerbsrechts dienen dazu, die Vertragsfreiheit und den Wettbewerb gegen Gefahren und Übergriffe der Marktmächtigen zu schützen.