Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Zahlungsfrist

Die Zahlungsfrist bezeichnet bis wann eine Rechnung gezahlt werden muss. 

Gesetzlich gesehen geht es bei der Zahlungsfrist immer darum ob der Schuldner in Verzug gerät oder nicht. Allgemein gilt, dass eine Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang bezahlt werden muss. Geschieht dies nicht, gerät der Schuldner automatisch in Verzug. 

Der Gläubiger kann dann einen Verzugsschaden beim Schuldner geltend machen. Der Verzugszins beträgt bei Verbraucherbeteiligung 5 % Punkte über dem Basiszinssatz, § 288 BGB.

§ 286 BGB enthält weitere Einzelheiten zum Verzug. Danach gerät der Schuldner durch Mahnung in Verzug. Außerdem kommt der Schuldner gem. § 286 II BGB u.a. auch durch Leistungsverweigerung und durch Nichtleistung auf einen nach dem Kalender bestimmbaren Zahltermin in Verzug. 

© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close