Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Zinsbindung

Die Zinsbindung bezeichnet den für ein Darlehen (Kredit) über einen bestimmten Zeitraum fest vereinbarten Zinssatz. 

Hierbei orientiert sich der Zins nicht an aktuelle Marktzinsveränderungen, sondern wird von vornherein festgestellt, sodass sich Kursschwankungen nicht auf den vereinbarten Zins auswirken (z.B. 6 % für fünf Jahre).

Die Zinsbindung bezweckt Planungssicherheit für den Kreditnehmer. Das aufgenommene Darlehen (Kredit) ist unabhängig von den Marktentwicklungen und das damit einhergehende Zinsänderungsrisiko. 

Ob eine Zinsbindung vereinbart wurde oder nicht, spielt vor allem bei der Kündigung eines Verbraucherdarlehens eine Rolle. Denn, falls ein eine Zinsbindung vereinbart ist, kann der Darlehensnehmer gem. § 489 I BGB nur dann ordentlich kündigen, wenn entweder die Zinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit abläuft oder wenn zehn Jahre seit Empfang des Darlehens abgelaufen sind. Bei einem Darlehensvertrag mit veränderlichem Zinssatz kann der Darlehensnehmer jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen, § 489 II BGB.

Zurück

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte rechnen Sie 2 plus 2.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Anleger aufgepasst: Chance auf Entschädigung! KapMug Verfahren & DSW Stiftung bieten

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close