Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Zugewinnausgleich

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist vor allem durch den Zugewinnausgleich im Fall der Scheidung gekennzeichnet. 

Der Grundgedanke des Zugewinnausgleichs ist, dass das während der Ehe von beiden Ehegatten erwirtschaftete Vermögen im Fall der Scheidung gleichmäßig aufgeteilt werden soll. Rechnerisch wird das dadurch bewerkstelligt, dass derjenige Ehegatte, der im Vergleich den größeren Zugewinn erzielt hat, die Hälfte des Überschusses an den anderen auszuzahlen hat, § 1378 I BGB.

Abgesehen vom vorzeitigen Zugewinnausgleich, können Zugewinnausgleichsansprüche erst bei Beendigung des gesetzlichen Güterstandes entstehen. 

Voraussetzungen sind folglich

  1. Eine wirksame Ehe
  2. Güterstand der Zugewinngemeinschaft
  3. Beendigung des Güterstandes durch
  • Scheidung
  • Aufhebung der Ehe
  • Ehevertrag oder 
  • Tod 

Zurück

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Was ist die Summe aus 6 und 5?
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Anleger aufgepasst: Chance auf Entschädigung! KapMug Verfahren & DSW Stiftung bieten

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close