Spezialisierte Anwälte
für Leasingrückläufer in Stuttgart

Der Dieselskandal erhöht das Restwertrisiko bei Leasingfahrzeugen.

In vielen Leasingverträgen wird der Restwert während der Vertragslaufzeit angepasst.
Dies trifft vor allem Flottenkunden. Der Wertverlust müssen diese dann selbst tragen.

Erfahren Sie mehr über die Hintergründe

Wann Sie sich gleich beraten lassen sollten.

  • Ihr Leasingfahrzeug ist vom Dieselskandal betroffen.
  • Sie stehen vor der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs.
  • Sie haben kürzlich Ihr Leasingfahrzeug zurückgegeben.
  • Sie tragen das Restwertrisiko bei Rückgabe.

Wir prüfen den Widerruf und Schadenersatz

  • Wir ermitteln Ihren Verlust bei durch Rückgabe.
  • Wir prüfen Ihren Leasingvertrag auf Widerrufsmöglichkeiten.
  • Wir verhandeln für Sie gegen Leasinggeber, Banken und Händler
  • Wir vertreten Sie im Prozessfall vor Amts-, Landes- oder Oberlandesgerichten.

Wir sind Experten für Leasingrückläufer und Abgasskandal und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir beraten Leasingnehmer und Flotten, die durch den Diesel Abgasskandal Verluste erleiden.
In vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen konnten wir erfolgreich Schadenersatzansprüche oder Gewährleistungsansprüche durchsetzen oder eine Rückabwicklung des Leasingvertrags bewirken.

Die Motivationen der jeweiligen Gegenseite zu verstehen, seine Stärken und Schwächen zu kennen, ist von unschlagbarem Vorteil für den Verhandlungserfolg und zeichnet unsere Kanzlei aus.

Erfahrungen & Bewertungen zu LUTZ Rechtsanwälte anzeigen

Wie wir Ihre Ansprüche im Leasingvertrag durchsetzen.

  • Widerruf von Leasingverträgen
  • Schadenersatz bei Restwertverlusten
  • Außergerichtliche Einigung
  • Erfreuliche Urteile

Widerruf von Kfz-Leasingverträgen

Der Widerruf erfolgt aufgrund formaler Fehler im Leasingvertrag und im Kreditvertrag.

Wenn Sie bei Vertragsabschluss gesetzlich vorgeschriebene Informationen nicht oder nur unvollständig erhalten haben, ist möglicherweise ein Widerruf des Vertrags möglich.

Ein Widerruf ist die einfachste Art der Rückabwicklung, da formale Fehler unabhängig von Verfehlungen beim Leasinggeber, Händler oder der Autoindustrie wirken. Das heißt, dass hier keine Nachweise über etwaige Mängel am Fahrzeug erbracht werden müssen. Formale Fehler finden sich häufig in standardisierten Leasingverträgen, auch von bekannten Banken wie z.B. die SEAT Bank, BMW, Bank, Audi Bank und vielen weiteren Banken.

Wir prüfen, ob Ihr Leasingvertrag oder Finanzierungsvertrag wegen Formfehlern widerrufen werden kann und kümmern uns um die Rückabwicklung.

Schadenersatz bei Restwertverlusten

Sie haben gute Chancen auf Schadenersatz, wenn Sie bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen das Restwertrisiko tragen müssen und Ihr Fahrzeug durch den Abgasskandal einen geringeren Restwert hat.

Die bekannt gewordenen Manipulationen an betroffenen Dieselfahrzeugen unterschiedlicher Hersteller wurden von vielen Gerichten als Mängel bestätigt. Diese Mängel führen zu erheblichen Wertverlusten, welche bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen zum tragen kommen.

Wir kümmern uns um die Geltendmachung dieser Schadenersatzansprüche.

Außergerichtliche Einigung

Allein die Beauftrag eines kompetenten Anwalts für Leasingrecht kann ausreichen, dass Leasinggeber, Händler oder Hersteller einlenken.

Durch zahlreiche Urteil in den vergangen Wochen sind die Chancen auf eine erfolgreiche gerichtliche Auseinandersetzung bei Fahrzeugkäufern oder Leasingnehmer sehr gut. Dies weiß auch die Gegenseite, die schon dann zu einem Einlenken bereit ist sobald ein Anwalt eingeschaltet ist.

Wir sorgen für "Waffengleichheit" gegenüber der Gegenseite und können Fälle erfolgreich außergerichtlich schnell erledigen.

Erfreuliche Urteile - 80% Erfolgsquote lt. ADAC¹

In zahlreiche Gerichtsverfahren haben Ansprüche der Käufer bereits bestätigt oder die Gegenseite aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten eingelenkt. Insbesondere die letzten OLG Verfahren sind hier von weitreichender Bedeutung.

  • OLG Köln: Händler muss Dieselfahrzeug  zurücknehmen
    Beschluss vom 28.05.2018 - 27 U 13/17
  • OLG Köln: Schadenersatz wegen sittenwidriger Schädigung
    Zurückweisung der Berufung: Oberlandesgericht Köln, 27 U 10/18
  • OLG Oldenburg: tatbestandliche Voraussetzung der vorsätzlichen sittenwidrige Schädigung
    Hinweis19.06.2018,  OLG Oldgenburg: 2 U 9/18

¹ ADAC Rechtspechungsübersicht

Stimmen unserer Mandanten

Die Anwälte haben mich bezüglich einer kaufrechtlichen Angelegenheit erfolgreich vertreten. Mit anwaltlicher Hilfe konnte ich meinen Widerruf durchsetzen und die Angelegenheit wurde ohne langes gerichtliches Verfahren beendet. Die Kommunikation verlief reibungslos und der Kontakt war sehr freundlich. Ich kann daher die Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte uneingeschränkt weiterempfehlen.

— C.B.
Vertragsrecht
Die Kanzlei Lutz ist eine renommierte Kanzlei im Herzen Stuttgarts. Diverse Fachanwälte beraten umfassend zu den einzelnen Themenbereichen. Man fühlt sich stets und zu jeder Zeit gut aufgehoben und persönlich betreut und hat nicht das Gefühl, dass es "Streithansel" die um jeden Preis vor Gericht wollen sondern Berater sind, die den besten Weg für mich als Mandant aufzeigen.
— S.E.
Vertragsrecht

Kosten und Leistungen

Je nach Ihren Wünschen und der im Einzelfall gegebenen Situation beraten wir Sie lediglich und treten nicht nach außen für Sie in Erscheinung, oder aber wir korrespondieren und/oder verhandeln in Ihrem Namen mit der Gegenseite, wenn dies sinnvoll erscheint.

Sollte zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen eine Klage oder die Verteidigung gegen eine Klage erforderlich sein, vertreten wir Sie bundesweit vor allen Amts- und Landesgerichten sowie vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Als Rechtsanwälte sind wir dazu verpflichtet, den sichersten, schnellsten und kostengünstigsten Weg zu dem von Ihnen definierten Ziel zu ermöglichen. Um Ihnen größtmögliche Kostensicherheit zu gewährleisten, kalkulieren wir bereits beim ersten Gespräch mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch über eventuell bestehende Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung vom Staat zu erhalten, etwa im Wege der Prozesskostenhilfe. Grundsätzlich erfolgt unsere Gebührenabrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir selbstverständlich den gesamten Schriftverkehr sowie die Abrechnung gegenüber der Versicherung für Sie.

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