Erbrecht
Richtig vererben
Das Erbrecht gewinnt in Deutschland immer größere Bedeutung. Zahlreiche kleinere und größere Vermögen, deren Grundstock in den Jahren des deutschen Wirtschaftswunders gelegt wurde, werden jetzt oder in absehbarer Zeit vererbt. Jedermann kann zwar ein Testament in privatschriftlicher Form allein errichten. Wenn aber die Verhältnisse nicht ganz einfach gelagert sind, empfiehlt es sich unbedingt, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Andernfalls kann es für die Erben aus vielerlei Gründen ein böses Erwachen geben. Nicht zuletzt sind auch die steuerlichen Auswirkungen einer Erbeinsetzung zu bedenken.
„Berliner Testament" – doppelte Erbschaftssteuer
Dazu ein einfaches Beispiel:
Großer Beliebtheit erfreut sich nach wie vor das sogenannte "Berliner Testament", bei welchem sich Ehegatten wechselseitig zu Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder zu Erben des Letztversterbenden bestimmt werden. Dies hat zur Folge, daß der gesamte Nachlass zweimal der Erbschaftsteuer unterworfen wird, nämlich beim Tode des Erstversterbenden und nochmals beim Tode des anderen Ehegatten. Liegt der Nachlasswert über den einschlägigen Freigrenzen, so kann eine erhebliche Steuerlast anfallen, die bei intelligenteren Lösungen zumindest reduziert, wenn nicht gänzlich vermieden werden kann. Auch Schenkungen unter Lebenden, ggf. unter Vorbehalt eines Nießbrauches, können zu einer erheblichen Reduzierung der späteren Erbschaftsteuer führen und beispielsweise mit einem Verzicht des Beschenkten auf sein Pflichtteilsrecht nach dem erstversterbenden Elternteil verbunden werden.
Instrumente zur Steueroptimierung bei Erbschaften
Die erbrechtlichen Instrumente, die das Gesetz zur Verfügung stellt, sind vielfältig. Möglich sind z.B. wechselbezügliche oder nicht wechselbezügliche Verfügungen zweier Erblasser, Vor- und Nacherbschaft mit befreitem oder nicht befreitem Vorerben, Erbeinsetzungen unter einer Bedingung, Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht, Bestimmung von Ersatzerben, Vermächtnisse und Teilungsanordnungen, Testamentsvollstreckung zum Zwecke der Teilung des Nachlasses oder seiner Verwaltung auf bis zu 30 Jahre. In diesem Zusammenhang sollten Sie auch an lebzeitige steuergünstige Vermögensübertragungen an Ihre Kinder und Enkelkinder denken.
Angesichts der vielen Gestaltungsmöglichkeiten zeigen wir Ihnen passende Lösung für ihre persönliche Situation auf.
Auch gehört zu unserem Tätigkeitsfeld die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowie Generalvollmachten.